Im Notfall

Liebe Tierbesitzer,

wir sind gerne für Sie und Ihre lieben Vierbeiner da und kümmern uns in Notfallsituationen und dringenden, akuten Fällen mit Fürsorge, Einsatzbereitschaft und hohem medizinischem Standard auch außerhalb unserer Öffnungszeiten um das Wohlergehen Ihres Tieres.
Die niedergelassenen Tierärzte und Tierärztinnen des Landkreises Emmendingen bieten für dringende Notfälle außerhalb der üblichen Praxiszeiten wechselweise einen tierärztlichen Notdienst an. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.tiernotdienst-emmendingen.de/start

Wir bitten hierfür um eine kurze telefonische Voranmeldung unter folgender Nummer: 07684 – 90890

Bitte wählen Sie diese Nummer auch außerhalb unserer Sprechzeiten bei Notfällen, die nicht bis zur nächsten regulären Tagessprechstunde warten können. Sie werden automatisch auf das Notdienst-Handy des diensthabenden Tierarztes umgeleitet. Während einer Behandlung kann der Tierarzt das Gespräch oft nicht direkt annehmen, sprechen Sie Ihr Anliegen auf die Mailbox, nennen Ihren Namen und Telefonnummer, damit wir Sie umgehend zurückrufen können.

Im Vertretungsfall arbeiten wir mit der Tierarztpraxis Dr. Brodauf Tel: 07641-54636 in Emmendingen zusammen.

Sollte unser Rückruf zu viel Zeit in Anspruch nehmen, kontaktieren Sie bitte unverzüglich eine nächstgelegene Klinik: 

  • Pferdeklinik TGZ Dr. Braun in Lahr Tel: 07821-920690
  • Die Notfallnummer der Kleintierklinik Dr. Frank, Partnerschaft Freiburg, Mooswaldallee 10i:
    0761 – 50 36 671
  • Eine empfehlenswerte Notfallnummer ist der Giftnotruf Schweiz:
    +41 (0) 44 251 51 51
  • Eine tierärztliche Behandlung von Fundtieren liegt in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde. Bitte informieren Sie sich dort vor Ort.

Vergütung im Notdienst

Bitte beachten Sie, dass bei Notfällen ab 18 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen eine Abrechnung nach erhöhtem Gebührensatz erfolgt.

Das Bundeskabinett hat mit Wirkung zum 14.02.2020 die GOT (Gebührenordnung der Tierärzte) – Notdienstnovelle erlassen.

Die Kernpunkte der Gesetzesänderung sind:

Eine verpflichtende, pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 € Netto für Leistungen außerhalb der regulären Sprechzeiten und die Abrechnung der tierärztlichen Leistung mit dem mindestens 2-fachen und bis zum 4-fachen Satz der GOT.

Notdienst wird definiert als

  • Nachtdienst: beginnt täglich um 18.00 Uhr und endet am folgenden Tag um 8.00 Uhr
  • Wochenende: beginnt freitags um 18.00 Uhr und endet am folgenden Montag um 8.00 Uhr
  • Gesetzlicher Feiertag: Notdienst gilt in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr