Wilduntersuchung

Info für Jagdausübungsberechtigte

Amtlich akkrediditierte externe Trichinenuntersuchung

Die Untersuchung auf Trichinen ist bei Haus- und Wildschweinen im gewerblichen Bereich nur noch mit der „Verdauungsmethode“ zulässig, da mit der früher üblichen Quetschmethode Trichinen nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden können.

Die Entnahme der Trichinenproben bei Hausschweinen darf nur durch den amtlichen Untersucher erfolgen (Hausschlachtungen).
Die Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen kann durch den beauftragten Jagdausübungsberechtigten nach einer Schulung zur „kundigen Person“ erfolgen.

Die kundige Person bringt die Probe von Tieren, bei denen sie selbst an der Vermarktung beteilligt ist, zur jeweiligen Trichinenuntersuchungsstelle.

Unsere offiziellen Untersuchungszeiten sind Montag und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr. Später gelieferte Trichinenproben werden erst beim jeweils nächsten Termin berücksichtigt. Die Proben sind mit offiziellen Wildursprungsscheinen zu versehen. 

Seit 1. Januar 2012 muss die Untersuchung in akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Am Tierkörper des Wildschweins muss eine Wildursprungsmarke eingezogen werden und die Probe (mindestens 30 g Fleisch von Zwerchfell sowie von der Unterarmmuskulatur) muss mit einem Wildursprungsschein begleitet werden. Dieser ist dreifach ausgeführt: die weisse Seite verbleibt bei der Trichinenuntersuchungsstelle, die rote begleitet den Tierkörper und die grüne den Jäger! Auf ihnen ist das Untersuchungsergebnis bzw. gegebenenfalls eine telefonische Freigabe vermerkt.

Wildursprungsscheine und Marken für Wildschweine muss der Jäger beim zuständigen Veterinäramt bzw. Landratsamt zuvor anfordern!